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Grabenbrücken bis 6060 mm Länge

Grabenbrücken

Unsere Ladebrücken entsprechen den Vorgaben des Präsidalerlasses Nr. 547 vom 27. April 1955 bezüglich Fußhalterungen und Handgeländern sowie dem Gesetz Nr. 13 vom 9. Januar 1989 bezüglich Überwindung bzw. Beseitigung von architektonischen Barrieren.

Die Ladebrücken sind mit beideitigem klappbarem Geländer ausgestattet und somit platzsparend transportierbar.


Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 6543 81833-0 , per Kontaktformular oder E-Mail unter info@e-stahl.com zur Verfügung

 

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