Rampen im öffentlichen Bereich dürfen ein Steigungsmaß von 6% nicht überschreiten. Nach 6000 mm ist ein Zwischenpodest von 1500 mm anzuordnen. (Siehe DIN 18024-1) Für gewöhnlich können folgende nicht offizielen Werte bei der Berechnung des Steigungsmaßes zu Grunde gelegt werden. Selbstfahrer unter 10%, Selbstfahrer mit körperlicher Einschränkung bis 6%, Personen die geschoben werden bis 20%.
Verwenden Sie die folgenden Formeln zu Berechnung Ihrer Rampe
![]()

Bei der Bestimmung Ihrer optimalen Rampe sind wir Ihnen selbsverständlich behilflich.
Weitere Rampen aus dem E-Stahl Rampenangebot:
Alurampe, Alurampen, Autorampen, Foerder, Foerderbaender, Foerderband, Gitterroste, Hebeplattformen, Laufstege, Leichtbaurampen, Rampe, Rampen, Rollstuhlrampen, Rosetten, Sicherheitsroste, Teleskoprampen, Ramps




